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Verbandsklageregister

In der nachfolgenden Tabelle sind alle zurzeit öffentlich bekanntgemachten Musterfeststellungsklagen (anhängig gemacht vor dem 13. Oktober 2023) und Verbandsklagen (Musterfeststellungsklagen und Abhilfeklagen, anhängig gemacht ab dem 13. Oktober 2023) dargestellt. Um welche Klageart es sich handelt, können Sie der Spalte "Klageart" entnehmen. Bei "Musterfeststellungsklage altes Recht" handelt es sich um vor dem 13. Oktober 2023 anhängig gemachte Musterfeststellungsklagen, auf die §§ 606 ff. der Zivilprozessordung in der alten Fassung Anwendung finden. Unter "Musterfeststellungsklage neues Recht", sind ab dem 13. Oktober 2023 anhängig gemachte Musterfeststellungsklagen zu finden, auf die das Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG) anzuwenden ist. Auch die durch das VDuG neu eingeführte Klageart "Abhilfeklage" wird in der Tabelle aufgelistet.

Durch einen Klick in der Spalte "Beklagte/-r" gelangen Sie zu den öffentlichen Bekanntmachungen der jeweiligen Abhilfe- oder Musterfeststellungsklage. Dort finden Sie auch das jeweilige Online-Anmeldeformular zur Eintragung in das Verbandsklageregister.

Nach öffentlicher Bekanntmachung einer Verbandsklage auf der Internetseite des BfJ können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen (letztere nur bei Abhilfeklagen und Musterfeststellungsklagen nach neuem Recht) ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die Gegenstand einer Verbandsklage sind, zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden (siehe "Verfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher und kleine Unternehmen").

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