Navigation und Service

Formulare

Sollten Sie Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zur Eintragung in das Verbandsklageregister zu einer bestimmten Verbandsklage anmelden wollen, wählen Sie bitte bei den öffentlichen Bekanntmachungen im Verbandsklageregister die entsprechende Verbandsklage aus. Dort finden Sie für jede Verbandsklage das passende Online-Anmeldeformular sowie eine Ausfüllanleitung. Auch für die Rücknahme der Anmeldung zur Eintragung, Änderungsmitteilungen, die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Vertretung, Mitteilungen über die Rechtsnachfolge, die Ergänzung von Angaben zu Gegenstand und Grund und die Anforderung eines Auszugs stehen dort Formulare zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Die Rücknahme einer Anmeldung sowie Änderungen oder Ergänzungen zu Gegenstand und Grund sind bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in der jeweiligen Verbandsklage möglich.

Öffentliche Bekanntmachungen im Verbandsklageregister

Gerichte können die folgenden Muster zur Veranlassung öffentlicher Bekanntmachungen im Zusammenhang mit einer Verbandsklage verwenden:

Die Parteien der Verbandsklage können den Auszug gemäß § 48 Absatz 4 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG) mit diesem Formular beim BfJ anfordern:

Die Sachwalterin oder der Sachwalter kann den Auszug gemäß § 48 Absatz 2 VDuG mit diesem Formular beim BfJ anfordern:

Mehr zum Thema "Verbandsklageregister"