Das Bundesamt für Justiz unterhält drei behördliche Schlichtungsstellen, die sich in bestimmten Lebenslagen um eine außergerichtliche Streitbeilegung bemühen. So vermittelt die Schlichtungsstelle Luftverkehr zwischen Fluggast und Fluggesellschaft, die Schlichtungsstelle Videosharingplattform-Dienste zwischen Nutzer und Plattformanbieter und die Schlichtungsstelle Urheberrechts-Dienste zwischen Nutzer, Rechtsinhaber und Diensteanbieter. Außerdem kann das BfJ private Schlichtungsstellen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz und im Einvernehmen mit dem Deutschen Patent- und Markenamt auch nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz anerkennen.