Öffentliche Bekanntmachung einer Verbandsklage gemäß § 44 VDuG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 21.05.2025
Datum der Anhängigkeit: 04.02.2025
Datum der Rechtshängigkeit: 17.04.2025
Gericht: Kammergericht
Aktenzeichen: 20 VKl 1/25
2. Bezeichnung des Klägers/der Kläger
Kläger: Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI)
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Jan Van Den Broek, Hans Franke und Noora Mäki
Straße und Hausnummer: Postbus 59692
PLZ und Ort: 1040 LD Amsterdam
Land: Niederlande
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte SPIRIT LEGAL Fuhrmann Hense
Straße und Hausnummer: Neumarkt 16-18
PLZ und Ort: 04109 Leipzig
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten/der Beklagten
Beklagter: X Internet Unlimited Company
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch ihre Managing Directors
Straße und Hausnummer: One Cumberland Place, Fenian Street
PLZ und Ort: D02 AX07 Dublin 2
Land: Irland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte White & Case LLP
Straße und Hausnummer: Bockenheimer Landstraße 20
PLZ und Ort: 60323 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
4. Abhilfeantrag oder Feststellungsziele
Die Beklagte wird verurteilt,
1. an [nicht namentlich benannte] Verbraucher in Deutschland, die wirksam zum Klageregister angemeldet sind und die als registrierte Nutzer "X", vormals "Twitter", nutzen oder genutzt haben,
a) jeweils einen angemessenen Betrag als Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, einen Betrag von EUR 750,00 jedoch nicht unterschreiten soll
und
b) sofern sie von einem der Datenlecks bei "X", vormals "Twitter"; betroffen sind, zusätzlich jeweils einen angemessenen Betrag als Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, einen Betrag von EUR 250,00 jedoch nicht unterschreiten soll.
2. die Zahlung der unter Ziffer 1. zuzusprechenden Beträge zu Händen des vom Gericht für das Umsetzungsverfahren zu bestellenden Sachwalters (§§ 18 Abs. 2,23 VDuG) in Form eines kollektiven Gesamtbetrages zu leisten.
5. Kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts
Mit der vorliegenden Abhilfeklage wendet sich die Klägerin gegen die rechtswidrige Geschäftspraxis der Beklagten, ihre Datenmacht gezielt zu missbrauchen, um politische Meinungen zu beeinflussen, gesellschaftliche Gräben zu vertiefen und demokratische Prozesse zu untergraben. Die Beklagte nutzt dabei ein System des politischen Microtargetings, das besonders sensible Daten auswertet, um Nutzer mit maßgeschneiderten Botschaften zu beeinflussen. Dabei handelt es sich um Daten etwa zur Sexualität, politischen Anschauung, zur physischen und psychischen Gesundheit und zu religiösen Einstellungen. Sie schafft so eine digitale Manipulationsarchitektur, die Menschen für demagogische Narrative empfänglich macht, demokratische Prozesse untergräbt und gesellschaftliche Polarisierung gezielt verstärkt. Die Beklagte bedient sich Methoden, die spätestens seit "Cambridge Analytica" bekannt sind und ermöglicht Akteuren mit zweifelhaften Absichten, gezielt Desinformation zu streuen. Das Ergebnis dieses subversiven Angriffs auf die Demokratie, ist das weltweite Erstarken autoritärer Regime.
Neben der politischen Einflussnahme betreibt die Beklagte eine umfassende heimliche Nachverfolgung ihrer Nutzer - nicht nur auf der eigenen Plattform, sondern auch über Drittseiten hinweg. Die gesammelten Daten werden für Werbezwecke und zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile genutzt, ohne dass die Betroffenen hierüber in transparenter Weise informiert oder deren wirksame Einwilligung eingeholt wird.
Zudem gefährdet die Beklagte durch wiederholte Datenschutzverletzungen und Datenlecks die Sicherheit sensibler Informationen in einem besonders kritischen Ausmaß. Die massiven Datenlecks der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Beklagte nicht in der Lage oder nicht willens ist, die persönlichen Daten ihrer Nutzer angemessen zu schützen, wodurch Millionen von Menschen der Gefahr des Identitätsdiebstahls, gezielter Manipulation und staatlicher Überwachung ausgesetzt werden. Die Beklagte handelt bei alldem nicht nur rechtswidrig, sondern missachtet in eklatanter Weise demokratische Grundprinzipien und die fundamentalen Rechte ihrer Nutzer. Sie ist verpflichtet, den Betroffenen für die hieraus resultierenden Schäden Ersatz zu leisten.
6. Angaben gemäß §§ 44 Nummer 8 und 19 VDuG
- Befugnis der Verbraucherinnen und Verbraucher und kleinen Unternehmen zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen
- Befugnis der Angemeldeten zur Rücknahme der Anmeldung
- Anspruch der Angemeldeten auf Erteilung eines Auszugs aus dem Verbandsklageregister
7. Stand des Verfahrens
Folgende Bekanntmachungen können Sie der Seite "Stand des Verfahrens" entnehmen:
- Terminbestimmungen des Gerichts
- Hinweise des Gerichts
- Zwischenentscheidungen des Gerichts
- Gerichtlich genehmigte Vergleiche, Angaben gemäß § 44 Nummer 10 VDuG (Hinweise zur Befugnis der Angemeldeten zum Austritt aus dem Vergleich, Form, Frist und Wirkung des Austritts)
- Urteile im Verbandsklageverfahren
- Einlegung eines Rechtsmittels
- Eintritt der Rechtskraft
- Beschluss über die Bestellung oder Entlassung einer Sachwalterin oder eines Sachwalters
- Beschluss, durch den die Ablehnung einer Sachwalterin oder eines Sachwalters für begründet erklärt wird
- Eröffnung eines Umsetzungsverfahrens
- Beschluss über die Feststellung der Beendigung des Umsetzungsverfahrens
- Sonstige Beendigung des Verbandsklageverfahrens
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Unternehmerin bzw. des Unternehmers
8. Formulare
- Änderung der Anschrift zur Eintragung in das Verbandsklageregister
- Änderung des Namens zur Eintragung in das Verbandsklageregister
- Änderung der Angaben zur Kontaktperson eines Unternehmens zur Eintragung in das Verbandsklageregister
- Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Vertretung zur Eintragung in das Verbandsklageregister
- Mitteilung über die Rechtsnachfolge durch Erbfall zur Eintragung in das Verbandsklageregister
- Ergänzung von Angaben zu Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses im Verbandsklageregister
- Rücknahme der Anmeldung zum Verbandsklageregister
- Erteilung eines Auszugs über die im Verbandsklageregister erfassten Angaben
Alsbald nach Eintragung Ihrer Anmeldung in das Verbandsklageregister erhalten Sie unaufgefordert per Post eine Bestätigung über die Eintragung. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab. In der Bestätigung sind Ihre persönlichen Daten sowie die Klage, zu der Sie Ihre Ansprüche angemeldet haben, angegeben.