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Härteleistungen für Opfer extremistischer Taten

Bereits seit dem Haushaltsjahr 2001 stellt der Deutsche Bundestag finanzielle Mittel für Opfer rechtsextremer Gewalt bereit. Anlass zur Schaffung der Härteleistungen war die überproportional gestiegene Zahl schwerer Gewalttaten mit rechtsextremistischem, ausländerfeindlichem Hintergrund. Seit 2010 werden diese finanziellen Mittel für Opfer aller extremistisch motivierten Taten zur Verfügung gestellt. Die Härteleistung kann nur gezahlt werden, wenn die Tat in Deutschland stattgefunden hat.

Die Härteleistung ist eine freiwillige Leistung des Staates, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Es handelt sich bei der Leistung um eine einmalige Kapitalleistung. Sie ist als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen zu verstehen. Zugleich soll mit ihr ein deutliches Zeichen für die Ächtung derartiger Taten gesetzt werden.

Im Falle eines terroristischen und extremistischen Anschlags im Inland arbeitet das Bundesamt für Justiz eng mit der Geschäftsstelle des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen zusammen.

Kontaktdaten der Geschäftsstelle des Bundesopferbeauftragten

Pascal Kober
Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

E-Mail: opferbeauftragter@bmj.bund.de
Web: www.bmj.de/opferbeauftragter

Es ist außerdem möglich, dass Opfer einer extremistischen oder einer terroristischen Tat Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz haben. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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