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Bundeszentralstelle für Auslandsadoption

Das Bundesamt für Justiz nimmt neben anderen Aufgaben im internationalen Familienrecht auch die Funktion der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption wahr. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen und weitere Informationen zu internationalen Adoptionen. Dabei sind die weitreichenden Änderungen infolge des am 1. April 2021 in Kraft getretenen Adoptionshilfe-Gesetzes berücksichtigt.

Sollten Sie in Deutschland leben und ein Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich an die Zentrale Adoptionsstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Landesjugendamtes oder eine staatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstelle (freie Träger) wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unter Anschriften. Das Bundesamt für Justiz als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption ist nicht für die Vermittlung von Kindern aus dem Ausland nach Deutschland zuständig.

Unter Aktuelles finden Sie aktuelle Informationen rund um die Auslandsadoption. Die von der Bundeszentralstelle herausgegebene Broschüre können Sie als pdf-Datei herunterladen.

Den Text des Haager Adoptionsübereinkommens sowie die einschlägigen Gesetzestexte können Sie unter dem gleichnamigen Menüpunkt abrufen. Außerdem finden Sie hier die Liste der Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens.

Darüber hinaus finden Sie eine Länderliste, in der die rechtlichen Wirkungen einer Adoption bezogen auf die einzelnen Heimatstaaten der Kinder aufgeführt sind. Schließlich finden Sie auch das Merkblatt sowie das Formular zur Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung über die rechtliche Adoptionsbefähigung nach § 7d des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

Sollten Sie Fragen haben, die internationale Adoptionen betreffen und hier nicht abschließend beantwortet werden, können Sie auch gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
53094 Bonn

Telefon: +49 228 99 410-5415
Telefax: +49 228 410-5402

E-Mail: auslandsadoption@bfj.bund.de

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

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