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Zentrale Register

Als Registerbehörde ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig für das Bundeszentralregister (BZR), das Gewerbe­zentralregister (GZR) und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV). Auskünfte aus dem Bun­deszentralregister werden entweder in Form eines Führungszeugnisses oder einer unbeschränkten Auskunft erteilt. Bei der Vielzahl an im BfJ geführten Registern, erfolgt die Kommunikation zwischen den Registern und den Be­hörden, die Informationen aus den Registern benötigen, über eine elektronische Datenübermittlung.