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Auskünfte zur Vorbereitung vergaberechtlicher Entscheidungen (Ausschreibungen)

Die Gewerbeordnung wurde mit Wirkung vom 1. Juni 2025 dahingehend geändert, dass für die Vorbereitung vergaberechtlicher Entscheidungen keine Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister mehr erteilt werden können. Anstatt der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist in Vergabeverfahren nun die Abfrage des Wettbewerbsregisters möglich. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamts.