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Wie erfahre ich, ob meine Anmeldung in das Verbandsklageregister eingetragen worden ist?

Gebäudefoto des Bundesamts für Justiz

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird Ihnen und Ihrer Vertretung, soweit diese mit Anschrift in der Anmeldung benannt worden ist, zeitnah nach der Eintragung Ihrer Anmeldung eine Bestätigung per Post zusenden. Mit der Bestätigung versendet das BfJ ein Geschäftszeichen, unter dem die Anmeldung im Verbandsklageregister eingetragen ist. Dies muss bei der weiteren Bearbeitung der Eintragung stets angegeben werden.