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Ausfüllanleitung

Hinweise zum Formular für die Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnis-sen einer Verbraucherin, eines Verbrauchers oder kleinen Unternehmens zu einer im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz (BfJ) öffentlich bekannt gemachten Verbandsklage gemäß § 46 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG)

Mit * gekennzeichnete Formularfelder sind Pflichtfelder, die Sie ausfüllen müssen. Nur wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, wird Ihre Anmeldung fristwahrend in das Verbandsklageregister eingetragen. Aus technischen Gründen sind einige Formularfelder auf 36 Zeichen begrenzt worden.

Eine Anmeldung kann nur bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgen. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist die Nutzung des Online-Formulars gemäß § 47 Absatz 2 VDuG verpflichtend.

Bitte beachten Sie, dass das BfJ Ihre Angaben nicht inhaltlich prüft.

I. Angabe, ob die Anmeldung als Verbraucherin / Verbraucher oder kleines Unternehmen erfolgt

Bitte beachten Sie, dass nur Verbraucherinnen, Verbraucher und kleine Unternehmen zur Eintragung berechtigt sind.

Kleine Unternehmen sind solche, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz 2 Millionen Euro nicht übersteigt. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen ist der Zeitpunkt der Anmeldung. Darüber hinaus können Sie möglicherweise selbst als Verbraucherin oder Verbraucher eine Eintragung vornehmen. Dies kommt darauf an, ob Sie das Ihrem Anspruch zugrundeliegende Rechtsverhältnis in dieser Eigenschaft eingegangen sind. Wenn Sie das Ihrem Anspruch zugrundeliegende Rechtsverhältnis als Verbraucherin oder Verbraucher eingegangen sind, kann eine Verbandsklage Bindungswirkung für Ihren persönlichen Fall haben. Verbraucherin oder Verbraucher ist, wer bei Erwerb des Anspruchs oder der Begründung des Rechtsverhältnisses nicht überwiegend im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat. Wenn Sie zum Beispiel einen Gegenstand für ein Familienmitglied erworben haben, das diesen Gegenstand nicht für eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit, sondern rein privat nutzt, dann haben Sie diesen Gegenstand als Verbraucherin bzw. Verbraucher erworben. In Zweifelsfällen können Sie sich rechtlich beraten lassen. Bitte beachten Sie, dass das BfJ keine Rechtsberatung leisten darf.

Kleine Unternehmen können sich nur zu Musterfeststellungsklagen nach neuem Recht und zu Abhilfeklagen anmelden. Um welche Klageart es sich bei einer Klage handelt, können sie der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen im Verbandsklageregister“ entnehmen.

II. und III. Angaben zur eigenen Person / zum eigenen Unternehmen und zur Anschrift

Für Verbraucherinnen und Verbraucher: Tragen Sie bitte Ihren vollständigen Vornamen und Namen (keine Titel) sowie die Anschrift, unter der Sie aktuell gemeldet sind, ein.

Für kleine Unternehmen: Tragen Sie bitte den Namen des Unternehmens sowie die Anschrift, unter der das Unternehmen betrieben wird, ein. Sie können ebenfalls Angaben zur Geschäftsführung tätigen. Bitte beachten Sie, dass hier nur Namen eingetragen werden sollten. Die Bestätigung der Eintragung in das Verbandsklageregister mit den von Ihnen gemachten Angaben wird lediglich an die unter Ziffer III. angegebene Anschrift versendet.

Hinweis:

Eine nicht korrekte Angabe der Adresse kann dazu führen, dass Sie keine Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten.

Ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft unter „Angaben zur Person / zum Unternehmen“ eingetragen, so erfolgt eine Anmeldebestätigung nur an den Verwalter (s. dazu unter IV.)

IV. Vertretung

Diese Felder müssen Sie nur ausfüllen, wenn Sie in dem Verfahren zur Anmeldung in das Verbandsklageregister vertreten werden bzw. wenn Sie diese Anmeldung als Vertretung ausfüllen. Dies können nicht nur Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte sein. Hier wären zum Beispiel auch die gesetzliche Vertretung einer oder eines Minderjährigen (Eltern) einzutragen, wenn sie oder er anspruchsberechtig ist. Sollten Sie weder Rechtsbeistand noch Insolvenzverwalterin bzw. Insolvenzverwalter sein, wählen Sie bitte das Feld „sonstige Vertretungsberechtigte“ aus. Eine Angabe zur Art der Vertretung (bspw. Eltern) ist nicht erforderlich.

Die Angabe der Klägerin bzw. des Klägers als Vertretung sollte ausschließlich in den Fällen erfolgen, in denen eine individuelle Vertretungsvereinbarung mit der Klägerin bzw. dem Kläger eingegangen wurde.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften: Bitte achten Sie darauf, den Verwalter als Vertretung anzugeben, damit die Anmeldebestätigung zugestellt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass das BfJ eine Bestätigung der Eintragung in das Verbandsklageregister mit den von Ihnen gemachten Angaben auch an die von Ihnen angegebene Vertretung versendet.

V. Angaben zur Verbandsklage

Die Eingabefelder für das Gericht der Verbandsklage, das Aktenzeichen und die genaue Bezeichnung des Beklagten sind bereits vorausgefüllt. Überprüfen Sie bitte genau, ob die voreingetragenen Daten zu der Klage gehören, zu der Sie eine Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden möchten.

VI. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses

Der öffentlichen Bekanntmachung der Verbandsklage können Sie entnehmen, welche/-s Feststellungsziel/-e bei Musterfeststellungsklagen der Kläger des Verbandsklageverfahrens verfolgt bzw. welche Ansprüche bei Abhilfeklagen mit der Klage durchgesetzt werden sollen. Ihre Rechtsverhältnisse oder Ansprüche, die Sie zum Verbandsklageregister anmelden möchten, müssen mit diesen Feststellungszielen oder geltend gemachten Ansprüchen übereinstimmen.

Beschreiben Sie hier genau und eindeutig den Sachverhalt, der Ihrem Anspruch zugrunde liegt. Erklären Sie dabei, inwiefern Ihr Anspruch oder Rechtsverhältnis von den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage abhängt bzw. von den Ansprüchen der Abhilfeklage betroffen ist. Beschreiben Sie das tatsächliche Geschehen, zum Beispiel: Welcher Gegenstand ist betroffen? Welcher Vertrag liegt zugrunde (bspw. unter Angabe von Vertragsdatum oder -nummer)? Was ist passiert? Durch Ihre konkrete Darlegung des Sachverhalts soll Ihr Anspruch individualisiert werden. Diese Individualisierung kann für die Prüfung Ihres Anspruchs unter anderem in dem Umsetzungsverfahren oder einem etwaigen späteren Rechtsstreit relevant sein. Rechtliche Ausführungen sind nicht erforderlich.

Bitte verwenden Sie keine Emojis, da Ihre Anmeldung in diesem Fall nicht verarbeitet werden kann. Außerdem sollten eckige Klammern und Sonderzeichen möglichst vermieden werden. Ihre Ausführungen sollten sich auf maximal 6.000 Zeichen beschränken.

VII. Höhe des Zahlungsanspruchs

Wenn es sich bei dem von Ihnen erhobenen Anspruch um die Zahlung einer Geldsumme handelt, können Sie hier Angaben zur Höhe des Anspruchs machen. Die Angabe ist freiwillig.

VIII. Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Überprüfen Sie vor dem Absenden des Formulars, ob Ihre Angaben vollständig und richtig sind. Setzen Sie danach bitte das Kreuz in das entsprechende Kästchen, indem Sie es anklicken. Damit versichern Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

Eine fristgerechte Anmeldung ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Bis dahin können Sie ebenfalls Ihre Angaben zu Gegenstand und Grund anpassen.

Sie können Ihren Antrag auch wieder zurücknehmen. Damit die Bindungswirkung Ihrer Anmeldung entfällt, muss die Rücknahme bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgen. Für die Rücknahme der Anmeldung wird auf der Internetseite des BfJ ebenfalls ein Formular zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass es für die fristgerechte Anmeldung und Rücknahme auf den rechtzeitigen Eingang Ihrer Erklärung beim BfJ ankommt.

IX. Bestätigung der Eintragung in das Verbandsklageregister

Alsbald nach Eintragung Ihrer Anmeldung in das Verbandsklageregister erhalten Sie unaufgefordert per Post eine Bestätigung über die Eintragung. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab. In der Bestätigung sind Ihre persönlichen Daten, Ihre Angaben zu Gegenstand und Grund, die Klage, zu der Sie Ihre Ansprüche angemeldet haben, sowie das Geschäftszeichen, unter dem Ihre Anmeldung beim BfJ geführt wird, angegeben. Bitte bewahren Sie die Bestätigung gut auf. Das Geschäftszeichen benötigen Sie für eventuelle spätere Änderungen, Rücknahmen oder aber auch für Rückfragen beim BfJ.