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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 07.07.2025

Gericht: Landgericht Tübingen

Aktenzeichen: 20 O 40/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Kopp Verlag e. K.

Straße und Hausnummer: Bertha-Benz-Straße 10

PLZ und Ort: 72108 Rottenburg a. N.

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, an Verbraucher eine Rechnung und/oder eine Zahlungserinnerung zu übersenden, in denen der Beklagte den Verbraucher unter Bezugnahme auf einen konkreten Bestellvorgang zur Zahlung an den Beklagten auffordert, wenn der Verbraucher die in der Rechnung genannte Bestellung nicht getätigt hat, wie konkret geschehen.

Der Beklagte soll weiter verurteilt werden, es zu unterlassen, an Verbraucher, mit denen der Beklagte angeblich einen Kaufvertrag über ein Buch im Internet geschlossen hat, eine Zahlungserinnerung zu versenden, obwohl der Verbraucher zuvor seine angebliche Vertragserklärung fristgerecht widerrufen hat.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 09.05.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 27.05.2025

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 07.07.2025

Datum der Beendigung: 28.06.2025

Art der Beendigung: Versäumnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, an Verbraucher eine Rechnung und/oder eine Zahlungserinnerung zu übersenden, in denen der Beklagte den Verbraucher unter Bezugnahme auf einen konkreten Bestellvorgang zur Zahlung an den Beklagten auffordert, 20 O 40/25 - 2 wenn der Verbraucher die in der Rechnung genannte Bestellung nicht getätigt hat

2. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, an Verbraucher, mit denen der Beklagte angeblich einen Kaufvertrag über ein Buch im Internet geschlossen hat, eine Zahlungserinnerung zu versenden, obwohl der Verbraucher zuvor seine angebliche Vertragserklärung fristgerecht widerrufen hat.