Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 07.07.2025
Gericht: Landgericht Tübingen
Aktenzeichen: 20 O 40/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Kopp Verlag e. K.
Straße und Hausnummer: Bertha-Benz-Straße 10
PLZ und Ort: 72108 Rottenburg a. N.
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, an Verbraucher eine Rechnung und/oder eine Zahlungserinnerung zu übersenden, in denen der Beklagte den Verbraucher unter Bezugnahme auf einen konkreten Bestellvorgang zur Zahlung an den Beklagten auffordert, wenn der Verbraucher die in der Rechnung genannte Bestellung nicht getätigt hat, wie konkret geschehen.
Der Beklagte soll weiter verurteilt werden, es zu unterlassen, an Verbraucher, mit denen der Beklagte angeblich einen Kaufvertrag über ein Buch im Internet geschlossen hat, eine Zahlungserinnerung zu versenden, obwohl der Verbraucher zuvor seine angebliche Vertragserklärung fristgerecht widerrufen hat.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 09.05.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 27.05.2025
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 07.07.2025
Datum der Beendigung: 28.06.2025
Art der Beendigung: Versäumnisurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, an Verbraucher eine Rechnung und/oder eine Zahlungserinnerung zu übersenden, in denen der Beklagte den Verbraucher unter Bezugnahme auf einen konkreten Bestellvorgang zur Zahlung an den Beklagten auffordert, 20 O 40/25 - 2 wenn der Verbraucher die in der Rechnung genannte Bestellung nicht getätigt hat
2. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, an Verbraucher, mit denen der Beklagte angeblich einen Kaufvertrag über ein Buch im Internet geschlossen hat, eine Zahlungserinnerung zu versenden, obwohl der Verbraucher zuvor seine angebliche Vertragserklärung fristgerecht widerrufen hat.