Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 04.07.2025
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 87 O 26/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Generali Investments Holding S.p.A., Zweigniederlassung Deutschland
Straße und Hausnummer: Tunisstraße 29
PLZ und Ort: 50667 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
I. Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, Verbrauchern gegenüber im Internet in einem Imagefilm für eine Investition in einen bestimmten Fonds zu werben und/oder werben zu lassen ("Generali Exklusiv Fonds"), wenn dabei im Blickfang behauptet wird, der Fonds sei "Inflationsgeschützt".
II. Die Beklagte soll weiter verurteilt werden, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet für eine Investition in einen bestimmten Fonds ("Generali Exklusiv Fonds") mit einem Imagefilm zu werben und/oder werben zu lassen, wenn in dem Film behauptet wird, der Fonds stehe immer im Einklang mit den im Film eingeblendeten UN-Nachhaltigkeitszielen, obwohl nach den Angaben des Fondsemittenten in der vorvertraglichen Offenlegung der Fonds diese UN-Nachhaltigkeitsziele nur in eingeschränktem Maß verfolgt bzw. zur Erreichung dieser UN-Nachhaltigkeitsziele nur beitragen "kann".
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 26.03.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 07.05.2025