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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 02.07.2025

Gericht: Landgericht Tübingen

Aktenzeichen: 20 O 7/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Hakan Oneykan, c/o Wing Chun Kung Fu Academy

Straße und Hausnummer: Jettenburger Straße 42

PLZ und Ort: 72770 Reutlingen

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Dem Beklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr eine zeitlich befristete Wing Chun Kung Fu-Ausbildung anzubieten oder anbieten zu lassen, für die zwingend die zeitlich befristete Mitgliedschaft in der K-Academy verbunden ist, ohne den für den gesamten Zeitraum anfallenden Gesamtpreis hervorgehoben darzustellen, sondern nur die Einzelpreise auszuweisen, wie geschehen mit Vertrag gemäß Anlage K 2.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 14.01.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 24.01.2025

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 02.07.2025

Datum der Beendigung: 28.02.2025

Art der Beendigung: Versäumnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

1.
Dem Beklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr eine zeitlich befristete Wing Chun Kung Fu-Ausbildung anzubieten oder anbieten zu lassen, für die zwingend die zeitlich befristete Mitgliedschaft in der K-Academy verbunden ist, ohne den für den gesamten Zeitraum anfallenden Gesamtpreis hervorgehoben darzustellen, sondern nur die Einzelpreise auszuweisen, wie geschehen mit Vertrag gemäß Anlage K 2.
2.
Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
3.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 243,51 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus p. a. seit 24.01.2025 zu bezahlen.