Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 01.07.2025
Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 6 UKl 2/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Lidl Stiftung & Co. KG
Straße und Hausnummer: Stiftsbergstraße 1
PLZ und Ort: 74172 Neckarsulm
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der klagende Verbraucherverband der Verbraucherzentralen verlangt von der Beklagten, überregional tätigen Händlerin es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der von ihr angebotenen App Verbrauchern online den Abschluss eines Nutzungsvertrages anzubieten und dabei Verbraucher vor der Registrierung nicht über den Gesamtpreis zu informieren. Der Hinweis darauf, dass die App kostenlos sei, ist nach Auffassung des Klägers nicht zutreffend, da Verbraucher eine Gegenleistung in Form der Bereitstellung personenbezogener Daten erbringen müssten, worüber diese nicht von der Beklagten informiert würden.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 01.04.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 12.05.2025