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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 02.07.2025

Gericht: Landgericht Berlin II

Aktenzeichen: 52 O 133/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Tibber Deutschland GmbH

Straße und Hausnummer: Strelitzer Straße 60

PLZ und Ort: 10115 Berlin

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an dem Geschäftsführer, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen in Rechnungen zu Stromlieferverträgen gegenüber Verbraucher:innen Angaben zur Höhe des Arbeitspreises, zu den Kosten des Stromverbrauchs und zu den Kosten für die monatliche Grundgebühr zu machen, ohne dabei die Höhe und den Betrag der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer gesondert auszuweisen, wenn dies geschieht wie in Anlage 1.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 31.03.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 19.05.2025