Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 02.07.2025
Gericht: Landgericht Berlin II
Aktenzeichen: 52 O 133/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Tibber Deutschland GmbH
Straße und Hausnummer: Strelitzer Straße 60
PLZ und Ort: 10115 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an dem Geschäftsführer, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen in Rechnungen zu Stromlieferverträgen gegenüber Verbraucher:innen Angaben zur Höhe des Arbeitspreises, zu den Kosten des Stromverbrauchs und zu den Kosten für die monatliche Grundgebühr zu machen, ohne dabei die Höhe und den Betrag der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer gesondert auszuweisen, wenn dies geschieht wie in Anlage 1.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 31.03.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 19.05.2025