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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 27.06.2025

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 81 O 21/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Telekom Deutschland GmbH

Straße und Hausnummer: Landgrabenweg 149

PLZ und Ort: 53227 Bonn

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern zum Zwecke des Abschlusses eines entgeltpflichtigen Mobilfunkvertrags im Internet mit der Angabe zu werben und/oder werben zu lassen, dass der Verbraucher mit der Buchung eines bestimmten Tarifs die Möglichkeit erhalte, mit einem Datenvolumen von 10 GB in einem Highspeedtarif zu surfen, wenn gleichzeitig in einem von der Beklagten bereitgestellten Produktinformationsblatt zu diesem Tarif eine Drosselung auf 64 Kbit/s ab einem verbrauchten Datenvolumen von 6 GB festgelegt wird.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 19.03.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 10.04.2025

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 27.06.2025

Datum der Beendigung: 25.04.2025

Art der Beendigung: Versäumnisurteil

Versäumnisurteil, Landgericht Köln vom 25.04.2025 (PDF, 93KB, Datei ist barrierefrei)

Anlage K 2 (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anlage K 3 (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)