Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 27.06.2025
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 81 O 21/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Telekom Deutschland GmbH
Straße und Hausnummer: Landgrabenweg 149
PLZ und Ort: 53227 Bonn
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern zum Zwecke des Abschlusses eines entgeltpflichtigen Mobilfunkvertrags im Internet mit der Angabe zu werben und/oder werben zu lassen, dass der Verbraucher mit der Buchung eines bestimmten Tarifs die Möglichkeit erhalte, mit einem Datenvolumen von 10 GB in einem Highspeedtarif zu surfen, wenn gleichzeitig in einem von der Beklagten bereitgestellten Produktinformationsblatt zu diesem Tarif eine Drosselung auf 64 Kbit/s ab einem verbrauchten Datenvolumen von 6 GB festgelegt wird.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 19.03.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 10.04.2025
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 27.06.2025
Datum der Beendigung: 25.04.2025
Art der Beendigung: Versäumnisurteil
Versäumnisurteil, Landgericht Köln vom 25.04.2025 (PDF, 93KB, Datei ist barrierefrei)