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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 26.06.2025

Gericht: Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen: 3 UKl 9/25 e

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Heroes Festival GmbH

Straße und Hausnummer: Im Grund 1

PLZ und Ort: 97337 Dettelbach

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Klage ist darauf gerichtet, dass es die Beklagte unterlässt, ausgenommen gegenüber einer Person, die in ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) oder gegenüber öffentlichen Auftraggebern, in Bezug auf Verträge über die Nutzung eines Bezahlchips, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden:

a) "Für die Bearbeitung der Rückerstattung muss ... Dir eine Gebühr in Höhe von EUR 0,50 in Rechnung stellen, weil ... dafür Kosten entstehen".

b) "Wenn Du Dein Restguthaben so schnell wie möglich erstattet haben willst, musst Du Dein Erstattungsverlangen innerhalb von drei Wochen nach Ende der Veranstaltung über Deinen virtuellen Account stellen. Diese schnelle Erstattung ist nur ab einem Mindestguthaben von 1,00 EUR möglich. Das Guthaben wird Dir dann innerhalb von 14 Tagen unverzinst von ... erstattet.

Nach Ablauf von drei Wochen nach Ende der Veranstaltung musst Du Dein Erstattungsverlangen per E-Mail an das ... Festival (E-Mail-Adresse: ...) stellen. Bitte vergiss nicht, Deine Bankverbindung mitzuteilen. Das Guthaben wird Dir dann unverzinst von ... erstattet. Dafür fällt keine Gebühr an."

c) "Den Anspruch auf Rückerstattung kannst Du nicht auf eine andere Person übertragen."

d) "Bitte beachte, für Aufladungen auf dem Festival ggf. eine Bearbeitungsgebühr anfallen kann, um Kosten für zusätzliches Personal und Equipment auszugleichen. Aus diesem Grund empfehlen wir dir, bereits vor dem Event Guthaben aufzuladen.

Aufladungen:

1,50€ Gebühr:

  • einmalig auf alle Aufladungen ab zwei Tage vor dem Festival 13:01 Uhr, welche über das Cashless Wallet getätigt werden oder mit EC-Karte, Visa oder MasterCard an den Self-Service Stationen getätigt werden

e) "Rückerstattungsfähig sind Guthaben ab 1,00 ".

f) "Rückbuchungszeitraum des Restguthabens: 25.06.2025 10:00 Uhr bis 16.07.2025 23:59 Uhr".

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 28.05.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 18.06.2025