Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 25.06.2025
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-17 O 10/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: VDM Cars GmbH
Straße und Hausnummer: Otto-Hahn-Straße 8
PLZ und Ort: 48599 Gronau (Westfalen)
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, jeweils zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen,
a.
geschäftlich handelnd im Internet für neue Personenkraftwagen
- Aston Martin Valkyrie Spider, 865 kW (1,176 hp), Neuwagen, Laufleistung 178 km, Kaufpreis 4.754.050 Euro
und/oder
- Lamborghini Huracàn Sterrato, 449 kW, Neuwagen, Laufleistung 20 km, Kaufpreis 356.881 Euro
zu werben, ohne die gemäß § 5 Abs. 1, 2 i.V.m. Anlage 4 Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben über den einschlägigen Kraftstoffverbrauch, die CO 2 - Emissionen und die CO 2 -Klasse zu machen, wenn dies geschieht wie am 29. August 2024 auf der Internetseite https://home.mobile.de/VDMCARS#ses und wiedergegeben in den Anlagen K 4 und K 5.
b.
geschäftlich handelnd im Internet für neue Personenkraftwagen
- Rolls-Royce Spectre, 430 kW, Neuwagen, Laufleistung 196 km, Kaufpreis 582.981 Euro
zu werben, ohne die gemäß § 5 Abs. 1, 2 i.V.m. Anlage 4 Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben über den einschlägigen Kraftstoffverbrauch und die CO 2 -Klasse zu machen, wenn dies geschieht wie am 29. August 2024 auf der Internetseite https://home.mobile.de/VDMCARS#ses und wiedergegeben in den Anlage K 6
c.
geschäftlich handelnd im Internet für neue Personenkraftwagen
- Ferrari SF90 Spider, 735 kW, Erstzulassung: 06/2024, Laufleistung 20 km, Kaufpreis 654.381 EUR
zu werben, ohne die gemäß § 5 Abs. 1, 2 i.V.m. Anlage 4 Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben zum gewichtet kombinierten Wert für den Stromverbrauch, zum kombinierten Wert für den Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie, zur CO 2 -Klasse gewichtet kombiniert und zur CO 2 -Klasse bei entladener Batterie zu machen, wenn dies geschieht wie am 29. August 2024 auf der Internetseite https://home.mobile.de/VDMCARS#ses und wiedergegeben in der Anlage K 7.
d.
geschäftlich handelnd im Internet für neue Personenkraftwagen
- Ferrari 296 GTS, 610 kW, Erstzulassung 06/2024, Laufleistung 119 km, Kaufpreis 416.381 EUR
und/oder
- Ferrari 296 GTS, 610 kW, Erstzulassung 06/2024, Laufleistung 10 km, Kaufpreis 428.281 EUR
zu werben, ohne die gemäß § 5 Abs. 1, 2 i.V.m. Anlage 4 Pkw-EnVKV erforderlichen Angabe zur CO 2 -Klasse bei entladener Batterie und ohne zutreffende Angaben zum kombinierten Wert für den Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie und zur CO 2 -Klasse gewichtet kombiniert zu machen, wenn dies geschieht wie am 29. August 2024 auf der Internetseite https://home.mobile.de/VDMCARS#ses und wiedergegeben in der Anlage K 8 und K 9.
2.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 280,78 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
3.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.500,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 13.02.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 03.03.2025