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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 25.06.2025

Gericht: Landgericht Mannheim

Aktenzeichen: 23 O 4/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: INTER Krankenversicherung AG

Straße und Hausnummer: Erzbergerstraße 9-15

PLZ und Ort: 68165 Mannheim

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, einem Verbraucher, der bei der Beklagten eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen hatte und wegen einer Behandlung im Ausland aufgrund einer auftretenden Migräne Erstattung der Behandlungskosten nach den Versicherungsbedingungen der Beklagten gemäß Anlage K 1 verlangt hat, entgegenzuhalten, dass bei Migräne und Bluthochdruck als chronische Erkrankungen kein Versicherungsschutz bestehe, bzw. dass die Erkrankung nicht erstmalig im Urlaub aufgetreten sei, sondern dass es sich dabei lediglich um eine Verschlechterung einer bereits vorbestehenden Erkrankung handele.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 13.01.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 05.02.2025