Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 25.06.2025
Gericht: Landgericht Mannheim
Aktenzeichen: 23 O 4/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: INTER Krankenversicherung AG
Straße und Hausnummer: Erzbergerstraße 9-15
PLZ und Ort: 68165 Mannheim
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, einem Verbraucher, der bei der Beklagten eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen hatte und wegen einer Behandlung im Ausland aufgrund einer auftretenden Migräne Erstattung der Behandlungskosten nach den Versicherungsbedingungen der Beklagten gemäß Anlage K 1 verlangt hat, entgegenzuhalten, dass bei Migräne und Bluthochdruck als chronische Erkrankungen kein Versicherungsschutz bestehe, bzw. dass die Erkrankung nicht erstmalig im Urlaub aufgetreten sei, sondern dass es sich dabei lediglich um eine Verschlechterung einer bereits vorbestehenden Erkrankung handele.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 13.01.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 05.02.2025