Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 23.06.2025
Gericht: Landgericht Konstanz
Aktenzeichen: 8 O 10/25 KfH
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: DAZN Limited
Straße und Hausnummer: 12 Hammersmith Grove
PLZ und Ort: W6 7AP London
Land: Großbritannien
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
I. Es ist zu unterlassen, einem Verbraucher, der einen mit der Beklagten im Internet abgeschlossenen entgeltpflichtigen Abonnementvertrag über den Empfang von Sportübertragungen über das Internet ("Streaming") fristgerecht widerrufen hat, in einer ausschließlich auf Englisch verfassten Antwort entgegenzuhalten, dass der Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit von 12 Monaten endet und infolge der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten eine vorzeitige Rückerstattung nicht möglich sei, wenn die Beklagte den Verbraucher nicht darüber informiert, auf welche konkreten Vertragsbedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten diese ihre Aussage stützt, wie geschehen im Vertragsverhältnis der Beklagten mit (...) in der E-Mail der Beklagten vom 03.10.2024 (...).
II. Es ist zu unterlassen, einem Verbraucher, der einen mit der Beklagten im Internet abgeschlossenen entgeltpflichtigen Abonnementvertrag über den Empfang von Sportübertragungen über das Internet ("Streaming") fristgerecht widerrufen und unter Hinweis auf die geltende Rechtslage die Bestätigung der Beendigung des Vertrags infolge des Widerrufs erbeten hat (Anlage K 6), entgegenzuhalten, der Verbraucher habe im Zuge der Bestellung auf der Website der Beklagten seine Kenntnis vom Verzicht auf das Widerrufsrecht ausdrücklich bestätigt, wie geschehen im Vertragsverhältnis der Beklagten mit (...) in der E-Mail der Beklagten vom 03.10.2024 (...).
III. Es ist zu unterlassen, im Internet den Abschluss eines entgeltlichen Abonnementvertrags über den Empfang von Sportübertragungen über das Internet ("Streaming") anzubieten und sich vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers mittels einer anzuklickenden Check-Box die folgende Bestätigung vom Verbraucher einzuholen:
"Du stimmst zu, dass deine Mitgliedschaft sofort beginnt, und bestätigst deine Kenntnis davon, dass du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst.", wie geschehen im Buchungsverlauf gemäß Screenshots (...).
IV. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der in Ziffern I. bis III. genannten Unterlassungspflichten wird ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Geschäftsführer der Beklagten, angedroht.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 08.04.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 12.05.2025