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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 20.06.2025

Gericht: Landgericht Bochum

Aktenzeichen: I-16 O 29/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Hamburg e. V.

Straße und Hausnummer: Kirchenallee 22

PLZ und Ort: 20099 Hamburg

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Tante Tomate GmbH & Co. KG

Straße und Hausnummer: Landwehr 85

PLZ und Ort: 46325 Borken

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll verurteilt werden, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an der Geschäftsführung der Beklagten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem Verbraucher das Produkt "PorNo" mit der Bezeichnung "Gewürzmischung" in den Verkehr zu bringen, wenn das Produkt außer Gewürzen noch weitere Zutaten (wie etwa Meersalz oder braunen Zucker) enthält, wenn dies geschieht wie in Anlage K 2 wiedergegeben.

Anlage K 2 (PDF, 197KB, Datei ist nicht barrierefrei)

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 14.03.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 05.04.2025