Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 20.06.2025
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-16 O 29/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
Straße und Hausnummer: Kirchenallee 22
PLZ und Ort: 20099 Hamburg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Tante Tomate GmbH & Co. KG
Straße und Hausnummer: Landwehr 85
PLZ und Ort: 46325 Borken
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an der Geschäftsführung der Beklagten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem Verbraucher das Produkt "PorNo" mit der Bezeichnung "Gewürzmischung" in den Verkehr zu bringen, wenn das Produkt außer Gewürzen noch weitere Zutaten (wie etwa Meersalz oder braunen Zucker) enthält, wenn dies geschieht wie in Anlage K 2 wiedergegeben.
Anlage K 2 (PDF, 197KB, Datei ist nicht barrierefrei)
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 14.03.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 05.04.2025