Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 20.06.2025
Gericht: Landgericht Limburg an der Lahn
Aktenzeichen: 5 O 4/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Autohaus Schäfer GmbH
Straße und Hausnummer: An der B255
PLZ und Ort: 35756 Mittenaar-Offenbach
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Klägerin beantragt, die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagen, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden (im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen), konkreter Modelle
1) zu werben, ohne deren gemäß § 5 Abs. 1, 2 i. V. m. Teil II Anlage 4 Pkw-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen anzugeben,
sowie
2) mit Motorisierungsangaben zu werben, ohne deren nach § 5 Abs. 1, 2 i. V. m. Teil II der Anlage 4 Pkw-EnVKV vorgeschriebene CO2-Klasse anzugeben und dabei sicherzustellen, dass dem Empfänger der Werbung diese Informationen in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem ihm erstmalig Angaben zur Motorisierung der beworbenen Personenkraftwagen auf der Internetseite angezeigt werden.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 12.02.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 01.03.2025