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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 18.06.2025

Gericht: Landgericht Bochum

Aktenzeichen: I-18 O 20/25

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Westnetz GmbH

Straße und Hausnummer: Florianstraße 15-21

PLZ und Ort: 44139 Dortmund

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

I. die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an den Geschäftsführern zu unterlassen,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen in Bezug auf Messstellenbetriebsverträge gegenüber Verbraucher:innen auf der Webseite www.westnetz.de als grundzuständiger Messstellenbetreiber Preisinformationen zur Verfügung zu stellen oder stellen zu lassen, in denen Verbraucher:innen über das einmalige Entgelt für den Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch wie folgt informiert werden:

siehe Anlage (PDF, 172KB, Datei ist nicht barrierefrei)

II. die Beklagte ferner zu verurteilen, an den Kläger 350,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 03.03.2025

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 21.03.2025