Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 18.06.2025
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-18 O 20/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Westnetz GmbH
Straße und Hausnummer: Florianstraße 15-21
PLZ und Ort: 44139 Dortmund
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
I. die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an den Geschäftsführern zu unterlassen,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen in Bezug auf Messstellenbetriebsverträge gegenüber Verbraucher:innen auf der Webseite www.westnetz.de als grundzuständiger Messstellenbetreiber Preisinformationen zur Verfügung zu stellen oder stellen zu lassen, in denen Verbraucher:innen über das einmalige Entgelt für den Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch wie folgt informiert werden:
siehe Anlage (PDF, 172KB, Datei ist nicht barrierefrei)
II. die Beklagte ferner zu verurteilen, an den Kläger 350,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 03.03.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 21.03.2025