Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 12.06.2025
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen: I-30 UKl 1/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutscher Mieterbund e. V.
Straße und Hausnummer: Littenstraße 10
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Erster Beklagter: Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH
Straße und Hausnummer: Universitätsstraße 133
PLZ und Ort: 44803 Bochum
Land: Deutschland
Zweiter Beklagter: Vonovia Energie Service GmbH
Straße und Hausnummer: Universitätsstraße 133
PLZ und Ort: 44803 Bochum
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der klagende Deutsche Mieterbund e.V. nimmt die beiden Beklagten in Anspruch, es zu unterlassen, in Bezug auf Wohnraummietverträge, die ein Angebot zum Abschluss eines Stromliefervertrages beinhalten und die mit privaten Mietern und Mieterinnen geschlossen werden, die nachfolgende oder inhaltsgleiche Bestimmung als Formularklausel (Allgemeine Geschäftsbedingungen) einzubeziehen, zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen:
"§ 22 Zusätzliche Vereinbarungen zur Energiebelieferung Belieferung mit Grünstrom durch die Vonovia Energie Service GmbH
Wenn Sie die Belieferung mit Grünstrom durch die Vonovia Energie Service GmbH wünschen, kreuzen Sie bitte an:
Ja, ich wünsche die Belieferung mit Grünstrom durch die Vonovia Energie Service GmbH
Mit meiner Unterschrift beauftrage ich die Vonovia Energie Service GmbH, die oben genannte Wohnung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Stromlieferungen der Vonovia Energie Service GmbH in ihrer aktuell gültigen Fassung mit Strom zu beliefern. (…)"
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 16.04.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 03.06.2025