Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 10.06.2025
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-13 O 41/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: BEM Immobilien e. K.
Straße und Hausnummer: Bahnhofstraße 48
PLZ und Ort: 32257 Bünde
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Kläger begehrt, den Beklagten wie folgt zu verurteilen:
1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, geschäftlich handelnd Anzeigen für nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Verkauf zu veröffentlichen, ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebene Information zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes anzugeben, wenn dies geschieht wie am 10. Oktober 2024 im Schaufenster seiner Geschäftsräume in der Bahnhofstraße 48 in Bünde.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 386,20 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 26.03.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 19.04.2025