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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 04.06.2025

Gericht: Landgericht Lüneburg

Aktenzeichen: 7 O 53/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Michael Neumann

Straße und Hausnummer: Albert-Kusel-Straße 47

PLZ und Ort: 29225 Celle

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

l. Dem Beklagten soll untersagt werden, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit im Fernabsatz abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern über das Widerrufsrecht zu belehren wie geschehen gemäß Anlage K 2.

II. Dem Beklagten soll untersagt werden, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit im Fernabsatz abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern in der nachfolgenden Auftragsbestätigung eine Widerrufsbelehrung zu verwenden gemäß Anlage K 3.

III. Dem Beklagten soll untersagt werden, gegenüber Verbrauchern zum Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages über eine Ernährungsberatung im Internet einen Bestellbutton mit dem Wortlaut "Ernährungstermin buchen" zu verwenden.

IV. Dem Beklagten soll untersagt werden, gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages über eine Ernährungsberatung im Internet im Bestell-Button

und/oder

im räumlichen Zusammenhang mit dem Bestell-Button die anfallenden Kosten für die Ernährungsberatung nicht anzugeben.

V. Dem Beklagten soll für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht werden.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 25.10.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 13.11.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 04.06.2025

Datum der Beendigung: 27.02.2025

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

l. Dem Beklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit im Fernabsatz abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern über das Widerrufsrecht zu belehren wie geschehen gemäß Anlage K 2.

II. Dem Beklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit im Fernabsatz abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern in der nachfolgenden Auftragsbestätigung eine Widerrufsbelehrung zu verwenden gemäß Anlage K 3.

III. Dem Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern zum Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages über eine Ernährungsberatung im Internet einen Bestellbutton mit dem Wortlaut "Ernährungstermin buchen" zu verwenden.

IV. Dem Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages über eine Ernährungsberatung im Internet im Bestell-Button

und/oder

im räumlichen Zusammenhang mit dem Bestell-Button die anfallenden Kosten für die Ernährungsberatung nicht anzugeben.

V. Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

VI. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 243, 51 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus p. a. seit dem 13.11.2024 zu zahlen.

VII. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

VIII. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.