Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 04.06.2025
Gericht: Landgericht Lüneburg
Aktenzeichen: 7 O 53/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Michael Neumann
Straße und Hausnummer: Albert-Kusel-Straße 47
PLZ und Ort: 29225 Celle
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
l. Dem Beklagten soll untersagt werden, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit im Fernabsatz abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern über das Widerrufsrecht zu belehren wie geschehen gemäß Anlage K 2.
II. Dem Beklagten soll untersagt werden, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit im Fernabsatz abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern in der nachfolgenden Auftragsbestätigung eine Widerrufsbelehrung zu verwenden gemäß Anlage K 3.
III. Dem Beklagten soll untersagt werden, gegenüber Verbrauchern zum Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages über eine Ernährungsberatung im Internet einen Bestellbutton mit dem Wortlaut "Ernährungstermin buchen" zu verwenden.
IV. Dem Beklagten soll untersagt werden, gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages über eine Ernährungsberatung im Internet im Bestell-Button
und/oder
im räumlichen Zusammenhang mit dem Bestell-Button die anfallenden Kosten für die Ernährungsberatung nicht anzugeben.
V. Dem Beklagten soll für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht werden.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 25.10.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 13.11.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 04.06.2025
Datum der Beendigung: 27.02.2025
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
l. Dem Beklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit im Fernabsatz abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern über das Widerrufsrecht zu belehren wie geschehen gemäß Anlage K 2.
II. Dem Beklagten wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit im Fernabsatz abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern in der nachfolgenden Auftragsbestätigung eine Widerrufsbelehrung zu verwenden gemäß Anlage K 3.
III. Dem Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern zum Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages über eine Ernährungsberatung im Internet einen Bestellbutton mit dem Wortlaut "Ernährungstermin buchen" zu verwenden.
IV. Dem Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages über eine Ernährungsberatung im Internet im Bestell-Button
und/oder
im räumlichen Zusammenhang mit dem Bestell-Button die anfallenden Kosten für die Ernährungsberatung nicht anzugeben.
V. Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
VI. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 243, 51 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus p. a. seit dem 13.11.2024 zu zahlen.
VII. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
VIII. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.