Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 21.05.2025
Gericht: Kammergericht
Aktenzeichen: 23 UKl 2/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Holmes Place Health Clubs GmbH
Straße und Hausnummer: Charlottenstraße 65
PLZ und Ort: 10117 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Verwendung nachfolgender oder mit diesen inhaltsgleicher Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fitnessverträgen, ausgenommen gegenüber einer Person, die in ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer):
"7 Tage Blockierung für weitere Kursbuchungen nach gebuchten Kursen mit
- Späten Absagen weniger als 12 Stunden vor Kursbeginn oder
- Nicht-Erscheinen (No-Show) trotz verbindlicher Kursbuchung
Da wir wissen, dass jede:r einmal unabsichtlich kurzfristig verhindert sein kann und ggf. nicht in der Lage ist rechtzeitig abzusagen, werden die Blockierungen je Quartal nach der zweiten Absage bzw. No-Show erstmalig umgesetzt. Hat ein Mitglied bereits eine erste Blockade im Quartal gehabt, führt jede weitere zu späte Absage bzw. No-Show direkt zur einer erneuten 7-tägigen Blockierung!
Über die Buchungs-Blockierung werden sie selbstverständlich per E-Mail informiert.
Die Blockierung bezieht sich nur auf die Gruppenfitness-Kurse im Club. Die Trainingsfläche, das Personal Training und andere Angebote können weiter genutzt werden. Rechtzeitige Absagen (>12h vor Kursbeginn) bleiben somit ohne Konsequenzen."
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 23.04.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 16.05.2025