Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 08.05.2025
Gericht: Landgericht Hamburg
Aktenzeichen: 416 HKO 104/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: The Naga Group AG
Straße und Hausnummer: Hohe Bleichen 12
PLZ und Ort: 20354 Hamburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
I.
Verbrauchern im Zusammenhang mit dem entgeltpflichtigen Kopieren von Anlagestrategien ("Copy Trading") bestimmte Anleger ("Trader"), deren Anlagestrategien kopiert werden sollen, zu empfehlen und/oder empfehlen zu lassen, indem aus erfolgreich geschlossenen Trades des empfohlenen Traders eine Trefferquote ("Win Ratio" oder "Win Rate") errechnet wird, ohne bei der Berechnung dieser Trefferquote die sog. offenen Trades mit den nicht realisierten Verlusten zu berücksichtigen.
II.
Verbrauchern gegenüber im Zusammenhang mit dem Anbieten von Copy Trading für einen Trader mit einem angeblich erzielten Profit zu werben und/oder werben zu lassen, wenn dieser Trader unrealisierte Verluste angehäuft hat, die die Höhe des angeblichen Profits übersteigen.
III.
Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Anbieten von Copy Trading lediglich die Anzahl der offenen Trades anzuzeigen und/oder anzeigen zu lassen, die zu unrealisierten Verlusten führen, und zu verheimlichen und/oder verheimlichen zu lassen, welche konkreten offenen Trades in welchem Umfang zu dem unrealisierten Verlust beitragen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 25.09.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 21.10.2024