Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 07.05.2025
Gericht: Landgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 12 O 66/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen e. V.
Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27
PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: 1N Telecom GmbH
Straße und Hausnummer: Prinzallee 7
PLZ und Ort: 40549 Düsseldorf
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Kläger beantragt, die Beklagte zu verurteilen, es bei Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern Rechnungen über öffentliche Telekommunikationsdienste auszustellen, die keine Angaben über das Datum des Vertragsbeginns, den aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern und/oder einen Hinweis auf die Informationen zum generellen Ablauf des Anbieterwechsels enthalten, wie geschehen in Anlage K1 und Anlage K2.
Verstoß gegen § 4 S. 1 Nr. 1-4 TKTransparenzVO
K 1 (PDF, 102KB, Datei ist nicht barrierefrei)
K 2 (PDF, 105KB, Datei ist nicht barrierefrei)
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 19.03.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 27.03.2024