Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 06.05.2025
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-13 O 94/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Autohaus Hunold GmbH
Straße und Hausnummer: Ziegeleistrasse 32
PLZ und Ort: 57462 Olpe
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Kläger begehrt, die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln zu verurteilen, es zu unterlassen,
a. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Stromverbrauchs und der CO 2-Klasse anzugeben, wie geschehen in der Anlage K 1 (dort S. 2, 5 ff.) zur Klageschrift für den Kia EV9 GT-Line Launch Edition, 283 kW (385 PS), EZ: 12/2023, 6.000 km, 76.880 €,
und/oder
b. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte zu den CO2-Emissionen und der CO 2-Klasse anzugeben, wie geschehen in der Anlage K 1 zur Klageschrift für den Kia Sorento 2.2 CRDi AWD, 142 kW (193 PS), EZ: 10/2023, 5 km, 51.990 €
und/oder
c. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte zu den CO 2-Emissionen anzugeben, wie geschehen in der Anlage K 1 zur Klageschrift für den Kia Picanto 1.0 Vision, 49 kW (67 PS), EZ: 05/2024, 1.005 km, 16.880 €.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 20.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 14.12.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 06.05.2025
Datum der Beendigung: 30.04.2025
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
Die Beklagte ist durch Anerkenntnisurteil verurteilt worden, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweils verantwortlichen Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen,
a. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Stromverbrauchs und der CO 2-Klasse anzugeben, wie geschehen in der Anlage K 1 (dort S. 2, 5 ff.) zur Klageschrift für den Kia EV9 GT-Line Launch Edition, 283 kW (385 PS), EZ: 12/2023, 6.000 km, 76.880 €,
und/oder
b. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte zu den CO 2-Emissionen und der CO 2-Klasse anzugeben, wie geschehen in der Anlage K 1 zur Klageschrift für den Kia Sorento 2.2 CRDi AWD, 142 kW (193 PS), EZ: 10/2023, 5 km, 51.990 €
und/oder
c. im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte zu den CO 2-Emissionen anzugeben, wie geschehen in der Anlage K 1 zur Klageschrift für den Kia Picanto 1.0 Vision, 49 kW (67 PS), EZ: 05/2024, 1.005 km, 16.880 €.
Zudem ist sie verurteilt worden, an den Kläger 280,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2024 zu zahlen.