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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 28.04.2025

Gericht: Landgericht Regensburg

Aktenzeichen: 1 HKO 1822/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Erster Beklagter: AlleAktien GmbH

Straße und Hausnummer: Bajuwarenstraße 2e

PLZ und Ort: 93053 Regensburg

Land: Deutschland

Zweiter Beklagter: Michael Jakob

Straße und Hausnummer: Bajuwarenstraße 2e

PLZ und Ort: 93053 Regensburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

1. Die Beklagten sollen gegenüber einem Verbraucher, der sich angeblich mit einer Zahlung in Verzug befindet, behauptet haben, mit dem Ignorieren der Mahnungen bzw. des fehlenden Ausgleichs der angeblich offenen Forderung werde eine Zwangsvollstreckung, eine Kontopfändung oder ein negativer SCHUFA-Eintrag einhergehen.

2. Die Beklagten sollen von einem Verbraucher, der sich angeblich mit einer Zahlungsforderung in Verzug befindet, neben Verzugszinsen "Disputgebühren" und/oder
eine "Mahngebühr" verlangt haben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 09.10.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 02.11.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 28.04.2025

Datum der Beendigung: 20.11.2024

Art der Beendigung: Versäumnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

Versäumnisurteil

1. Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber einem Verbraucher, der sich angeblich mit einer Zahlung in Verzug befindet, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, mit dem Ignorieren der Mahnungen bzw. des fehlenden Ausgleichs der angeblich offenen Forderung werde eine Zwangsvollstreckung, eine Kontopfändung oder ein negativer SCHUFA-Eintrag einhergehen, wie insgesamt geschehen in der E-Mail der Beklagten Ziffer 1 nach Anlage K 5, Seite 2:

"Was, wenn ich nicht bezahle?

Sie erhalten eine kostenpflichtige 2. und 3. Mahnung. Werden auch diese Mahnungen ignoriert bzw. der offene Betrag nicht ausgeglichen, so wird eine Zwangsvollstreckung oder Kontopfändung mit erheblichen zusätzlichen Kosten einhergehen, die Sie zu tragen haben. Bei Nicht- Zahlung müssen Sie zudem mit einem negativen SCHUFA- Eintrag rechnen, der verhindert, dass Sie in Zukunft z.B., Kredite für Immobilien (zu guten Konditionen) aufnehmen können. Die Grundlage hierfür bildet § 286 BGB, der den Schuldner bei..."

2. Die Beklagten werden weiter verurteilt, es zu unterlassen, von einem Verbraucher, der sich angeblich mit einer Zahlungsforderung in Verzug befindet, neben "Verzugszinsen"

  1. "29 Euro Disputgebühren"
    und/oder
  2. eine "30 Euro Mahngebühr"
    zu verlangen und/oder verlangen zu lassen, wie geschehen gemäß E-Mail der Beklagten Ziffer 1 nach Anlage K 6.

3. Den Beklagten wird für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der in Ziffern I. und II. 1. und 2. genannten Unterlassungspflichten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, hinsichtlich der Beklagten Ziffer 1 zu vollstrecken am Beklagten Ziffer 2, angedroht.

4. Die Beklagten werden verurteilt, jeweils zur Hälfte an die Klägerin insgesamt 243,51 zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz hieraus seit 03.11.2024 zu bezahlen.

5. Die Beklagten tragen Kosten des Rechtsstreits jeweils zur Hälfte.