Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 06.05.2025
Gericht: Landgericht Regensburg
Aktenzeichen: 1 HKO 85/25
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Abillify Collect GmbH
Straße und Hausnummer: Dr.-Leo-Ritter-Straße 2
PLZ und Ort: 93049 Regensburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
I. Die Beklagte soll Verbraucher zur Bezahlung einer Lieferung von Lebensmitteln unter Bezugnahme auf einen vom Verbraucher mit einem Dritten geschlossenen Abonnementvertrag aufgefordert haben, obwohl der Verbraucher diese Lebensmittel beim Dritten nicht bestellt hat, sondern den auf die Lieferung von Lebensmitteln gerichteten Abonnementvertrag mit Wirkung vor der Lebensmittellieferung gekündigt hatte, wobei die Kündigung vom Dritten bestätigt worden war.
II. Die Beklagte soll weiter zugunsten eines Auftraggebers der Beklagten von Verbrauchern die Zahlung für die Lieferung von angeblich bestellten Waren aus einem abgeschlossenen Abonnementvertrag mit dem Auftraggeber gefordert haben (Hauptforderung), ohne den Forderungsgrund dieser Hauptforderung sowie ohne bei eingeforderten "Mahngebühren" den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt zu diesen "Mahngebühren" darzulegen,
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 15.01.2025
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 20.02.2025