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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 11.04.2025

Gericht: Oberlandesgericht Dresden

Aktenzeichen: 14 UKl 5/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.

Straße und Hausnummer: Katharinenstraße 17

PLZ und Ort: 04109 Leipzig

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Kleeblatt E&M GmbH

Straße und Hausnummer: Riesaer Straße 74

PLZ und Ort: 04328 Leipzig

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 – und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft – oder eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführer*innen der Beklagten, zukünftig zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen beim Abschluss von Verträgen zur Vermittlung von Freundschaftskontakten gegenüber Verbraucher*innen Freizeitkontakte zu Wucherpreisen und/oder wucherähnlichen Preisen zu vermitteln.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 07.11.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 10.12.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 07.05.2025

Datum der Beendigung: 08.04.2025

Art der Beendigung: Endurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.