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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 21.03.2025

Gericht: Landgericht Dessau-Roßlau

Aktenzeichen: 3 O 24/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Lieken Brot- und Backwaren GmbH

Straße und Hausnummer: Dessauer Straße 126

PLZ und Ort: 06886 Lutherstadt Wittenberg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Klage richtet sich auf Unterlassung, Brot- und Backwaren zu vertreiben oder vertreiben zu lassen, ohne auf der genutzten Umverpackung verpflichtende Informationen über Lebensmittel deutlich und gut lesbar anzubringen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 29.11.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 11.12.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 21.05.2025

Datum der Beendigung: 30.04.2025

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil

1. Der Beklagten wird untersagt, Brot- und Backwaren zu vertreiben oder vertreiben zu lassen, ohne auf der genutzten Umverpackung verpflichtende Informationen über Lebensmittel deutlich und gut lesbar anzubringen, wie geschehen gemäß Anlage K 2.

2. Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250. 000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 243,51 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus p. a. seit 12.12.2024 zu bezahlen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.