Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 21.03.2025
Gericht: Landgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen: 3 O 24/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Lieken Brot- und Backwaren GmbH
Straße und Hausnummer: Dessauer Straße 126
PLZ und Ort: 06886 Lutherstadt Wittenberg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Klage richtet sich auf Unterlassung, Brot- und Backwaren zu vertreiben oder vertreiben zu lassen, ohne auf der genutzten Umverpackung verpflichtende Informationen über Lebensmittel deutlich und gut lesbar anzubringen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 29.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 11.12.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 21.05.2025
Datum der Beendigung: 30.04.2025
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil
1. Der Beklagten wird untersagt, Brot- und Backwaren zu vertreiben oder vertreiben zu lassen, ohne auf der genutzten Umverpackung verpflichtende Informationen über Lebensmittel deutlich und gut lesbar anzubringen, wie geschehen gemäß Anlage K 2.
2. Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu € 250. 000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 243,51 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus p. a. seit 12.12.2024 zu bezahlen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.