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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 05.02.2025

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth

Aktenzeichen: 3 HK O 6524/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Geulen & Klinger

Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15

PLZ und Ort: 10719 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: ADIDAS AG

Straße und Hausnummer: Adi-Dassler-Straße 1

PLZ und Ort: 91074 Herzogenaurach

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Bird & Bird LLP

Straße und Hausnummer: Carl-Theodor-Straße 6

PLZ und Ort: 40213 Düsseldorf

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte teilte auf der Internetseite www.adidas-group.de (abgerufen am 23.07.2024) mit, dass sie bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein wird.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 12.11.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 04.12.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 12.05.2025

Datum der Beendigung: 25.03.2025

Art der Beendigung: Endurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweils verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden der Beklagten, zu unterlassen, mit der Aussage "Bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein: adidas verpflichtet sich zu einer Reihe ehrgeiziger Ziele, die den Weg zu Klimaneutralität entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette 2050 ebnen werden." zu werben.