Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 05.02.2025
Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Aktenzeichen: 3 HK O 6524/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Geulen & Klinger
Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: ADIDAS AG
Straße und Hausnummer: Adi-Dassler-Straße 1
PLZ und Ort: 91074 Herzogenaurach
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Bird & Bird LLP
Straße und Hausnummer: Carl-Theodor-Straße 6
PLZ und Ort: 40213 Düsseldorf
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte teilte auf der Internetseite www.adidas-group.de (abgerufen am 23.07.2024) mit, dass sie bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein wird.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 12.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 04.12.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 12.05.2025
Datum der Beendigung: 25.03.2025
Art der Beendigung: Endurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den jeweils verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden der Beklagten, zu unterlassen, mit der Aussage "Bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein: adidas verpflichtet sich zu einer Reihe ehrgeiziger Ziele, die den Weg zu Klimaneutralität entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette 2050 ebnen werden." zu werben.