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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 20.12.2024

Gericht: Landgericht Bochum

Aktenzeichen: I-17 O 49/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei Geulen & Klinger

Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15

PLZ und Ort: 10719 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Mehmet Genc, Inhaber des Autohaus Genc

Straße und Hausnummer: Dammstraße 41

PLZ und Ort: 33332 Gütersloh

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Anwaltskanzlei Arslan

Straße und Hausnummer: Kolbeplatz 4

PLZ und Ort: 33330 Gütersloh

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Beklagte soll im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle geworben haben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO 2-Emissionen sowie der CO 2-Klasse anzugeben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 14.11.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 03.12.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 21.05.2025

Datum der Beendigung: 13.05.2025

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil

1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO 2-Emissionen sowie der CO 2-Klasse anzugeben, wie geschehen in der Anlage K 1 zur Klageschrift für den "BMW M3 Touring xDrive Competition, 375 kW (510 PS), 1.000 km, EZ 05/2023, 123.990,-".

2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 280,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2024 zu zahlen.

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.