Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 20.12.2024
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-17 O 49/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei Geulen & Klinger
Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Mehmet Genc, Inhaber des Autohaus Genc
Straße und Hausnummer: Dammstraße 41
PLZ und Ort: 33332 Gütersloh
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Anwaltskanzlei Arslan
Straße und Hausnummer: Kolbeplatz 4
PLZ und Ort: 33330 Gütersloh
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Beklagte soll im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle geworben haben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO 2-Emissionen sowie der CO 2-Klasse anzugeben.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 14.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 03.12.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 21.05.2025
Datum der Beendigung: 13.05.2025
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil
1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil II Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO 2-Emissionen sowie der CO 2-Klasse anzugeben, wie geschehen in der Anlage K 1 zur Klageschrift für den "BMW M3 Touring xDrive Competition, 375 kW (510 PS), 1.000 km, EZ 05/2023, 123.990,-€".
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 280,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2024 zu zahlen.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.