Navigation und Service

Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 23.10.2024

Gericht: Landgericht Regensburg

Aktenzeichen: 1 HKO 819/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: AlleAktien GmbH

gesetzlicher Vertreter: Michael Jakob (Geschäftsführer)

Straße und Hausnummer: Bajuwarenstraße 2e

PLZ und Ort: 93053 Regensburg

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: HÖCKER Rechtsanwälte

Straße und Hausnummer: Friesenplatz 1

PLZ und Ort: 50672 Köln

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

1. Die Beklagte soll im Internet gegenüber Verbrauchern damit geworben haben, der Verbraucher erhalte auf der Website eines Dritten (www.eulerpool.com) zu dessen Diensten kostenlosen Zugang („Eulerpool Aktienfinder“), obwohl in Wahrheit die Dienstleistung kostenpflichtig sei.

2. Die Beklagte soll weiterhin gegenüber Verbrauchern mit der Behauptung geworben haben „Wissenschaftliches Investieren mit belegter Überrendite“, obwohl diese Behauptung nicht zutreffend sei oder nicht erläutert werde, wo sich der Verbraucher zu Art, Umfang und Richtigkeit der Behauptung eines „wissenschaftlichen Investierens mit belegter Überrendite“ informieren kann.

3. Die Beklagte soll Verbrauchern im Internet ein kostenpflichtiges Abonnement über Anlagestrategien angeboten haben, ohne auf der letzten Seite, auf der der Verbraucher seine Vertragserklärung abgeben soll, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise Informationen über den Inhalt der Dienstleistung, über die Laufzeit des Abonnementvertrags und über eine etwaige automatische Verlängerung vorzuhalten.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 03.05.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 05.06.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 30.04.2025

Datum der Beendigung: 20.11.2024

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

Anerkenntnisurteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Internet gegenüber Verbrauchern damit zu werben, der Verbraucher erhalte auf der Website eines Dritten (www.eulerpool.com) zu dessen Diensten kostenlosen Zugang, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 1.

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern mit der Behauptung zu werben "Wissenschaftliches Investieren mit belegter Überrendite", wenn diese Behauptung nicht zutreffend ist oder wenn nicht erläutert wird, wo sich der Verbraucher zu Art, Umfang und Richtigkeit der Behauptung eines "wissenschaftlichen Investierens mit belegter Überrendite" informieren kann, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 2.

3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet ein kostenpflichtiges Abonnement über Anlagestrategien anzubieten, ohne auf der letzten Seite, auf der der Verbraucher seine Vertragserklärung abgeben soll, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise Informationen über den Inhalt der Dienstleistung, über die Laufzeit des Abonnementvertrags und über eine etwaige automatische Verlängerung vorzuhalten, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 3.

4. Der Beklagten wird für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern
I. bis III. genannten Unterlassungspflichten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Geschäftsführer der Beklagten, angedroht.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 243,51 zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz hieraus seit 06.06.2024 sowie weitere 243,51 zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz hieraus seit 29.12.2023 zu bezahlen.

6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.