Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 30.07.2024
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 6 UKl 4/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Wolfgang Schildzinski
Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27
PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Brandi
Straße und Hausnummer: Adenauerplatz 1
PLZ und Ort: 33602 Bielefeld
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Schufa Holding AG
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorstandsvorsitzende Tanja Birkholz
Straße und Hausnummer: Kormoranweg 5
PLZ und Ort: 65201 Wiesbaden
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Graf von Westphalen
Straße und Hausnummer: Nymphenburger Straße 64
PLZ und Ort: 80335 München
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
„es im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern zu unterlassen, auf der Webseite https://www.meineschufa.de/, die den Abschluss von entgeltlichen Nutzungsverträgen über verschiedene Dienste in Form von Dauerschuldverhältnissen ermöglicht,
a) die Schaltfläche für die Betätigung der Kündigung bei Aufruf der Bestätigungsseite nicht dauerhaft und ohne die vorherige Eingabe von Daten vorzuhalten,
und/oder
b) keine Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger der durch Betätigung der Bestätigungsschaltfläche abgegebenen Kündigungserklärung und dem Datum und der Uhrzeit der Abgabe zu bieten;“
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 28.3.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 11.7.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 28.05.2025
Datum der Beendigung: 05.12.2024
Art der Beendigung: Urteil
Rechtskräftige Entscheidung:
I. Die Beklagte wird verurteilt,
1. es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an der Vorstandsvorsitzenden der Beklagten, es im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern zu unterlassen, auf der Webseite https://www.meineschufa.de/, die den Abschluss von entgeltlichen Nutzungsverträgen über verschiedene Dienste in Form von Dauerschuldverhältnissen ermöglicht,
a) die Schaltfläche für die Betätigung der Kündigung bei Aufruf der Bestätigungsseite nicht dauerhaft und ohne die vorherige Eingabe von Daten vorzuhalten, wenn dies geschieht wie in Anlage K1,
und/oder
b) keine Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger der durch Betätigung der Bestätigungsschaltfläche abgegebenen Kündigungserklärung und dem Datum und der Uhrzeit der Abgabe zu bieten, wenn dies geschieht wie in Anlage K2;
2. an den Kläger einen Aufwendungsersatz in Höhe von 260,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 12.06.2024 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist hinsichtlich Ziff. I 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 € sowie hinsichtlich Ziff. I 2 und der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.