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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 29.02.2024

Gericht: Kammergericht Berlin

Aktenzeichen: 5 UKl 2/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Jutta Gurkmann

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Str. 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Burchert & Partner

Straße und Hausnummer: Otto-Suhr-Allee 29

PLZ und Ort: 10585 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Your Superfoods GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertr. d. d. Geschäftsführer Michael Küch

Straße und Hausnummer: c/o Shares Spindlershof, Wallstraße 9

PLZ und Ort: 10179 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Lumens

Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83-84

PLZ und Ort: 10117 Berlin

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr,

1. auf dem Lebensmittel „SUPER GREEN“
a) die Angaben zur Aufbewahrung und/oder Verwendung nicht in deutscher Sprache
und/oder
b) die Bezeichnung des Lebensmittels nicht anzugeben, sofern dies jeweils geschieht wie in Anlage K 1 wiedergegeben.

2. für das Produkt „FOREVER BEAUTIFUL“ mit der Angabe „Forever Beautiful superfood powder contains nutrient- dense berries which contain antioxidants (ORAC 19750 μmol TE)…“ zu werben, sofern dies jeweils geschieht wie in Anlage K 2 wiedergegeben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 19. Dezember 2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 19. Dezember 2023

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 06.05.2025

Datum der Beendigung: 11.06.2024

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern,
1. auf dem Lebensmittel "SUPER GREEN" beim Inverkehrbringen desselben
a) die Angaben zur Aufbewahrung und/oder Verwendung nicht in deutscher Sprache
und/oder
b) die Bezeichnung des Lebensmittels nicht anzugeben, sofern dies jeweils geschieht wie in der urkundlich verbundenen Anlage K 1 wiedergegeben;
2. für das Produkt "FOREVER BEAUTIFUL" mit der Angabe "Forever Beautiful superfood powder contains nutrient-dense berries which contain antioxidants (ORAC 19750 µmol TE)…" zu werben, sofern dies geschieht wie in der urkundlich verbundenen Anlage K 2 wiedergegeben.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Hinweis: die Anlagen K 1 und K 2 bestehen aus Bildern, welche hier nicht wiedergegeben werden können.