Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. 6a Absatz 1 und Absatz 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 14.05.2025
Gericht: Landgericht Kiel
Aktenzeichen: 15 O 30/24
2. Bezeichnung des Antragstellers
Antragsteller: Deutsche Umwelthilfe e. V.
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Antragsgegners
Antragsgegner: Görz Immobilien GmbH
Straße und Hausnummer: Ulzburger Straße 284
PLZ und Ort: 22846 Norderstedt
Land: Deutschland
4. Angabe der behaupteten Zuwiderhandlung, die Anlass des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist
1.
Die Antragsgegnerin soll verurteilt werden, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, jeweils zu vollziehen an einem ihrer Geschäftsführer, zu unterlassen, geschäftlich handelnd Anzeigen für nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Verkauf zu veröffentlichen,
a.
ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebenen Informationen
- zur Art des Energieausweises,
- dem Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
- dem wesentlicher Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- zum Baujahr und
- zur Energieeffizienzklasse
anzugeben, wenn dies geschieht wie am 12. November 2024 auf der Facebookseite www.facebook.com/goerzimmo.
b. ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebenen Informationen
- zur Art des Energieausweises,
- dem Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
- dem wesentlicher Energieträger für die Heizung des Gebäudes und
- zur Energieeffizienzklasse
anzugeben, wenn dies geschieht wie am 12. November 2024 auf der Facebookseite www.facebook.com/goerzimmo.
5. Eingang des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung beim Gericht
Datum: 02.12.2024
6. Fall des § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 1 Satz 1 UKlaG: Zustellung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner
Datum: 04.12.2024