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Verfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher

Für die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister stellt das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Online-Formular zur Verfügung. Zur Erleichterung der Anmeldung wird zu jeder bekannt gemachten Musterfeststellungsklage ein eigenes Anmeldeformular angeboten, in das die Angaben zum Gericht, zum Aktenzeichen des Verfahrens sowie zur beklagten Partei bereits eingetragen sind. Die Online-Anmeldeformulare sowie alle weiteren Infor­mationen zu den jeweiligen Musterfeststellungsklagen finden Sie im Bereich "Öffentliche Bekanntmachungen im Verbandsklageregister".

Eine Anmeldung wird nur dann in das Klageregister eingetragen, wenn alle Pflichtfelder des Anmeldeformulars ausgefüllt sind. Das BfJ stellt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine ausführliche Ausfüllanleitung zur Verfügung. Eine Anmeldung von Ansprüchen zur Eintragung in das Klageregister kann bis zum Ablauf des Tags vor Beginn des ersten Termins der jeweiligen Musterfeststellungsklage erfolgen.

Auch eine Rücknahme der Anmeldung zur Eintragung ist möglich. Die Rücknahme muss vor Ablauf des Tags des Beginns der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz erfolgen. Die Änderung von Angaben zu Adresse und Namen im Register ist jederzeit möglich. Ebenfalls jederzeit möglich ist die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Vertretung sowie die Mitteilung über die Rechtsnachfolge. Für die vorgenannten Fälle bietet das BfJ ebenfalls Formulare an.

Nach rechtskräftigem Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens, z. B. durch ein Urteil oder einen Vergleich, überlässt das BfJ angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern auf deren Verlangen einen schriftlichen Auszug über die Angaben, die im Klageregister zu ihrer Anmeldung erfasst sind. Der Auszug kann mittels eines Formulars angefordert werden. Da es sich bei der Musterfeststellungsklage nicht um eine Leistungsklage handelt, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nach einem positiven Feststellungsurteil ihre individuellen Ansprüche gesondert gegen die Beklagte bzw. den Beklagten geltend machen. In dem weiteren Verfahren ist ein zur Entscheidung des Rechtsstreits zwischen der Verbraucherin bzw. dem Verbraucher und der Beklagten bzw. dem Beklagten berufenes Gericht an die Feststellungen des Musterfeststellungsverfahrens gebunden.