Navigation und Service

Ergänzende Informationen zur Datenschutzerklärung des Bundesamts für Justiz

1. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ), Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände, 53094 Bonn, verarbeitet im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 DSGVO personenbezogene Daten im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e, Absatz 3 Buchstabe b Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. Diese Aufgaben umfassen unter anderem die Führung und Veröffentlichung der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

2. Verarbeitung der Daten für einen anderen Zweck (Artikel 13 Absatz 3 DSGVO)

Die Daten werden nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden.

3. Weiterleitung von Daten an Dritte (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO)

Die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG wird auf der Internetpräsenz des BfJ öffentlich bekanntgemacht. Eine Weiterleitung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.

4. Übermittlung von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO)

Es besteht keine Absicht, personenbezogene Daten an eine Empfängerin oder einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

5. Verpflichtung oder Obliegenheit zur Bereitstellung personenbezogener Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe e DSGVO)

Die Angaben nach § 8b Absatz 2 UWG sind gesetzlich erforderlich, um die Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen zu prüfen. Ohne die freiwillige Bereitstellung der Angaben erfolgt keine Eintragung bzw. kann eine Eintragung in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände nicht fortbestehen.

Im Übrigen wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung des BfJ verwiesen.

Datenschutzhinweis für die zuständige Stelle nach § 10 UWG

1. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ), Referat VIII 5, 53094 Bonn, verarbeitet im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 Datenschutz-Grundverordnung personenbezogene Daten im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e, Absatz 3 Buchstabe b Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. Diese Aufga-ben umfassen unter anderem die Funktion als zuständige Stelle nach § 10 Absatz 4 UWG.

2. Verarbeitung der Daten für einen anderen Zweck (Artikel 13 Absatz 3 DSGVO)

Die Daten werden nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden.

3. Übermittlung von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO)

Es besteht keine Absicht, personenbezogene Daten an einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

4. Verpflichtung oder Obliegenheit zur Bereitstellung personenbezogener Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe e DSGVO)

Die Erteilung von Auskünften durch Gläubiger ist nach § 10 Absatz 4 UWG zur Durchführung des Erstattungsverfahrens notwendig. Ohne die freiwillige Erteilung der erforderlichen Aus-künfte wird das Verfahren nicht durchgeführt.

Im Übrigen wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung des BfJ verwiesen.