Anträge auf Eintragung von juristischen Personen in die Liste qualifizierter Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen gemäß § 4d UKlaG können per Post, Telefax oder elektronisch an das zuständige Referat im Bundesamt für Justiz gesendet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Bundesamt für Justiz
Liste qualifizierter Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen
53094 Bonn
Telefon: +49 228 99 410-6689
Telefax: +49 228 410-5050
E-Mail: qewv