Die unberechtigte Wiedergabe und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet ist ein weit verbreitetes Phänomen, das sich insbesondere zu Lasten der betroffenen Urheberinnen und Urheber auswirkt. Durch das Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten (Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz - UrhDaG), welches am 1. August 2021 in Kraft getreten ist, soll das Urheberrecht an das digitale Zeitalter angepasst werden. Urheberinnen und Urheber werden geschützt, indem die Upload-Plattformen (das Gesetz bezeichnet diese als Diensteanbieter) stärker für die hochgeladenen Inhalte ihrer Nutzerinnen und Nutzer in die Verantwortung genommen werden. Anbieter, die der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken verschaffen, werden nach dem Gesetz deshalb bestimmte Pflichten auferlegt.
Upload-Plattformen sind nach § 1 UrhDaG für alle von ihren Nutzerinnen und Nutzern hochgeladenen Inhalte, die sie zugänglich machen, einschließlich rechtswidrig zugänglich gemachter Inhalte, grundsätzlich urheberrechtlich verantwortlich. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, entweder für diese Inhalte Lizenzen zu erwerben oder durch Blockierung der Inhalte bestmöglich sicherzustellen, dass ein geschütztes Werk nicht öffentlich wiedergegeben wird, sobald die Rechtsinhaberin oder der Rechtsinhaber dies verlangt und die entsprechenden Informationen mitteilt.
Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über die Blockierung und öffentliche Wiedergabe eines geschützten Werks durch einen Diensteanbieter sowie über Auskunftsrechte können Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhaber sowie Nutzerinnen und Nutzer eine Schlichtungsstelle anrufen. Grundsätzlich wird die Schlichtung durch anerkannte privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen durchgeführt. Für die Schlichtung mit Anbietern von Upload-Plattformen, die keiner anerkannten privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle angeschlossen sind, ist die behördliche Schlichtungsstelle für Urheberrechts-Dienste beim Bundesamt für Justiz gemäß § 17 UrhDaG zuständig.
Die Schlichtungsstelle Urheberrechts-Dienste beim Bundesamt für Justiz ist eine unabhängige, unparteiische Schlichtungseinrichtung, die der sachlichen, interessengerechten und an Gesetz und Recht orientierten Suche nach optimalen Lösungen für Streitigkeiten zwischen Anbietern von Upload-Plattformen und Rechtsinhaberinnen beziehungswiese Rechtsinhabern oder Nutzerinnen beziehungsweise Nutzern verpflichtet ist. Unsere Schlichterinnen und Schlichter sind Volljuristen, zum Teil mit jahrelanger Erfahrung in der professionellen Streitschlichtung durch ihre Tätigkeit als Richterin oder Richter.
Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Schlichtungsverfahren können Sie mit uns Kontakt aufnehmen