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Ergänzende Informationen zur Datenschutzerklärung des Bundesamts für Justiz

1. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO)

Das Bundesamt für Justiz (BfJ), Referat VIII 5, 53094 Bonn, verarbeitet im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 Datenschutz-Grundverordnung personenbezogene Daten im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e, Absatz 3 Buchstabe b Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. Diese Aufgaben umfassen unter anderem die Funktion als Zentrale Kontaktstelle nach Artikel 18 Absatz 2 bis 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie).

2. Verarbeitung der Daten für einen anderen Zweck (Artikel 13 Absatz 3 DSGVO)

Die Daten werden nur für den Zweck verarbeitet, für den sie erhoben wurden.

3. Weiterleitung von Daten an Dritte (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO)

Als Zentrale Kontaktstelle nach Artikel 18 Absatz 2 bis 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) leitet das BfJ Daten an die zuständigen Stellen im Inland sowie an die Kontaktstellen im europäischen Ausland weiter.

4. Übermittlung von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO)

Es besteht keine Absicht, personenbezogene Daten an einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

5. Verpflichtung oder Obliegenheit zur Bereitstellung personenbezogener Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe e DSGVO)

Die Bereitstellung von Daten nach Artikel 18 Absatz 2 bis 4 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) ist im Rahmen der gegenseitigen Verwaltungszusammenarbeit verpflichtend.

Im Übrigen wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung des BfJ verwiesen.