Das Bundesamt für Justiz vollstreckt Ordnungsgelder, Kosten der Bundesgerichte, des DPMA und des BMJ, europäische Geldstrafen und Geldbußen, Bußgelder sowie Opferhilfen aus gewährten Opferentschädigungen.
Allgemeiner Hinweis
Hinweise für vom Juli-Hochwasser 2021 Betroffene
Bedenken Sie bitte, dass die gesetzlichen Pflichten zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen grundsätzlich auch für Unternehmen gelten, die vom Hochwasser betroffen sind. Um Ihnen in der schwierigen Situation eine Orientierung zu geben, veröffentlicht das Bundesamt für Justiz folgende Hinweise:
Ordnungsgeldverfahren:
Ist Ihr Unternehmen vom Juli-Hochwasser 2021 betroffen, teilen Sie dies dem Bundesamt für Justiz bitte mit, wenn die Jahresabschlussunterlagen noch nicht eingereicht worden sind. Eine Verlängerung der Fristen für die Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen ist zwar nicht möglich, Ihre Angaben werden aber im Verfahren berücksichtigt. Sie sollten dazu konkret erläutern, in welchem Umfang Sie vom Hochwasser betroffen und inwieweit Sie deshalb an der Offenlegung gehindert sind.
Vollstreckungsverfahren:
Für offene Vollstreckungsforderungen können Sie beim Bundesamt für Justiz schriftlich die zeitlich befristete Stundung der Forderungen beantragen. Auch für diesen Fall erläutern Sie bitte konkret, in welchem Umfang Sie oder Ihr Unternehmen vom Hochwasser betroffen sind und wann Sie mit der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs rechnen.