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Häufig gestellte Fragen

Zum Thema "Bußgelder"

Warum habe ich eine Zahlungserinnerung und Vollstreckungsankündigung erhalten?

Durch einen Bescheid des Bundesamts für Justiz (BfJ) wurde Ihnen ein Bußgeld auferlegt. Dieses ist innerhalb von vier Wochen seit Zugang des Bescheids zu begleichen. Unterbleibt die fristgemäße Zahlung, wird von der Justizbeitreibungsstelle des BfJ eine Zahlungserinnerung und Vollstreckungsankündigung versandt. Ihnen wird damit letztmalig Gelegenheit gegeben, die Forderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu begleichen. Sollte nach Ablauf dieser Frist der geforderte Betrag nicht vollständig auf dem in der Zahlungserinnerung angegebenen Konto eingegangen sein, wird das BfJ gegen Sie ein Vollstreckungsverfahren einleiten.

Um welchen Verstoß handelt es sich?

Um welche Verstöße es sich im Einzelnen handelt, ergibt sich aus dem Bußgeldbescheid. Der Bußgeldbescheid wurde wegen Verstoßes gegen handelsrechtliche Vorschriften über Form und Inhalt des Jahresabschlusses gemäß § 334 des Handelsgesetzbuches (HGB) oder wegen Verstoßes gegen das Markenrecht gemäß § 145 des Markengesetzes (MarkenG) erlassen.

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Ich kann die Forderung nicht auf einmal begleichen. Besteht die Möglichkeit, den Betrag in Raten zu bezahlen?

Sofern Ihre wirtschaftliche Lage den Forderungsausgleich in einem Betrag nicht zulässt, können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Der Antrag ist schriftlich bei der Justizbeitreibungsstelle (Referat VI 4) einzureichen. Bitte legen Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend dar und nennen Sie das Kassenzeichen. Die Angaben sind mit geeigneten Unterlagen zu belegen.

Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:

Wichtiger Hinweis Gewährung von Ratenzahlungen

Das Bundesamt für Justiz ist nur hinsichtlich Verfahren, die beim Bundesamt für Justiz anhängig sind, berechtigt, Ratenzahlungen zu gewähren.

Ich sitze in Haft. Kann eine Stundung der Forderung bis zu meiner Entlassung aus der Haft gewährt werden?

Ein Haftaufenthalt rechtfertigt nicht automatisch die Stundung der Forderung. Während der Haftdauer besteht generell die Pflicht zum Arbeiten, sodass Ihnen spätestens, wenn das Überbrückungsgeld angespart ist, eigene Geldmittel zur Verfügung stehen, mit denen eine Ratenzahlung möglich ist. Mit Hilfe des unter den Formularen eingestellten Vordrucks können Sie eine Ratenzahlung beantragen. Dabei können Sie eigenständig eine angemessene Ratenhöhe vorschlagen. Ist die von Ihnen vorgeschlagene Ratenhöhe zu niedrig, behält sich das Bundesamt für Justiz jedoch vor, die pfändbaren Eigengeldbeträge zusätzlich zu pfänden.

Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:

Wichtiger Hinweis Gewährung von Ratenzahlungen

Das Bundesamt für Justiz ist nur hinsichtlich Verfahren, die beim Bundesamt für Justiz anhängig sind, berechtigt, Ratenzahlungen zu gewähren.

Muss ich die Forderung zahlen, obwohl ich Sozialhilfeempfänger bin?

Auch wenn Sie Unterstützung in Form von Sozialhilfeleistungen (z. B. „Hartz IV“) erhalten, sind Sie verpflichtet, die Forderung vollständig zu begleichen. Jedoch kann Ihre wirtschaftliche Lage eine Ratenzahlung rechtfertigen. Der Antrag ist schriftlich bei der Justizbeitreibungsstelle (Referat VI 4) einzureichen. Bitte legen Sie Ihre Vermögensverhältnisse umfassend dar. Als Beleg für Ihre Angaben sind geeignete Unterlagen, insbesondere eine Kopie Ihres aktuellen Bewilligungsbescheids für Sozialhilfeleistungen, beizufügen.

Mit Hilfe der nachfolgenden Formulare können Sie Ratenzahlung beantragen:

Wichtiger Hinweis Gewährung von Ratenzahlungen

Das Bundesamt für Justiz ist nur hinsichtlich Verfahren, die beim Bundesamt für Justiz anhängig sind, berechtigt, Ratenzahlungen zu gewähren.

Eine Vollzugsbeamtin/Ein Vollzugsbeamter des Hauptzollamts hat sich bei mir gemeldet. Kann ich jetzt noch eine Ratenzahlung beantragen?

Die Vollzugsbeamten sind berechtigt, zu jeder Zeit einen Ratenzahlungsantrag entgegenzunehmen und eine Ratenzahlungsvereinbarung nach eigenem Ermessen mit Ihnen zu treffen.

Mir wurde eine Ratenzahlung bewilligt. Warum wird dennoch mein Konto oder mein Arbeitslohn gepfändet?

Vollstreckungsmaßnahmen können auch dann vorgenommen werden, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Dies dient lediglich der Sicherung der Forderung. Von den Sicherungsmaßnahmen wird kein Gebrauch gemacht, solange regelmäßig die Raten gezahlt werden.

Die Forderung richtet sich gegen eine Gesellschaft, die sich in Liquidation befindet. Muss die Forderung trotzdem bezahlt werden?

Die Liquidation oder die Abmeldung des Gewerbes haben keinen Einfluss auf die bestehende Zahlungspflicht. Solange die Gesellschaft nicht aus dem Handelsregister gelöscht ist, gilt sie als existent und zahlungsfähig. Auch das Vorlegen eines Löschungsantrags rechtfertigt keine Zahlungsverweigerung, weil Gläubiger, denen die Gesellschaft noch Geld schuldet, der Löschung widersprechen können, wenn diese vor Abschluss der Liquidation beantragt wurde.

Ich bin oder war Geschäftsführer/-in einer haftungsbeschränkten Gesellschaft. Warum hafte ich mit meinem Privatvermögen?

Wurde das Bußgeld gegen Sie persönlich festgesetzt, weil Sie als Geschäftsführer ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs sind oder waren und Ihnen das ordnungswidrige Handeln gemäß § 334 HGB zugerechnet wird, so richtet sich auch das Vollstreckungsverfahren gegen Sie persönlich. Sie haften mit Ihrem Privatvermögen für die Forderung. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft hat dabei keinen Einfluss auf die persönliche Haftung, sodass diese auch dann besteht, wenn sich beispielsweise die Gesellschaft in Liquidation befindet oder bereits aufgelöst ist.

§ 334 HGB