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Kontakt & Bankverbindung

Antworten zu Fragen rund um das Thema "Offenlegung von Jahresabschlüssen" erhalten Sie unter der zentralen Rufnummer: +49 228 99 410-6500

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in den Zeiten montags bis donnerstags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Ihrer Verfügung.

Für Fragen rund um die elektronische Einreichung von Rechnungslegungsunterlagen steht die Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln als die das Unternehmensregister führende Stelle sowie als Betreiber des Bundesanzeigers unter der aus dem deutschen Festnetz kostenfreien Servicerufnummer 0800 1234339 zur Verfügung. Hilfestellungen zur Einreichung von Rechnungslegungsunterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers bzw. zur Übermittlung von Rechnungslegungsunterlagen an die das Unternehmensregister führende Stelle finden Sie auf der Publikationsplattform www.publikations-plattform.de.

Sie haben Post vom Bundesamt für Justiz erhalten und haben konkrete Fragen zu Ihrem Verfahren?

Neben der oben angegebenen zentralen Rufnummer steht Ihnen als Ansprechperson auch Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr zuständiger Sachbearbeiter zur Verfügung. Diese/-n können Sie direkt über die im Briefkopf angegebene Durchwahl erreichen.

Sie möchten uns schreiben, einen Antrag stellen oder einen Rechtsbehelf einlegen?

Postanschrift:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn

Hausanschrift:
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn

Telefax: +49 228 410-6450

Elektronische Kommunikationsmöglichkeiten:

  • für jedermann:

    • der Versand über ein De-Mail-Konto an die Adresse des BfJ
      (post@bundesjustizamt.de-mail.de)
    • der Versand über einen Zugang zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur
  • für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:

    • der Versand über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
  • für Behörden:

    • der Versand über das besondere Behördenpostfach (beBPo)

Für die elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen gelten besondere Voraussetzungen. Hinweise hierzu finden Sie unter:
Ordnungsgeldverfahren

Hinweise zu den weiteren Kontaktmöglichkeiten mit dem BfJ finden Sie auch unter:
Kontakt

Wichtiger Hinweis BfJ erteilt keine Rechtsauskunft

Das Erteilen von Rechtsauskünften oder die Unterstützung bei der individuellen Rechtsverfolgung gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesamts für Justiz. Bitte wenden Sie sich an die für die Rechtsberatung besonders befugten Personen und Stellen wie zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater.