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Kontakt & Bankverbindung

Antworten zu Fragen rund um das Thema "Vollstreckung von Opferhilfen" erhalten Sie unter der zentralen Rufnummer: +49 228 99 410-40

Hierüber haben Sie die Möglichkeit, sich mit dem Fachbereich „Referat VI 4 – Zwangsvollstreckung“ verbinden zu lassen.

Sie haben Post vom Bundesamt für Justiz erhalten und haben konkrete Fragen zu Ihrem Verfahren?

Neben der oben angegebenen zentralen Rufnummer steht Ihnen als Ansprechperson auch Ihr zuständiger Sachbearbeiter oder Ihre zuständige Sachbearbeiterin zur Verfügung. Diese/-n können Sie direkt über die im Briefkopf angegebene Durchwahl erreichen.

Wichtiger Hinweis BfJ leistet keine Rechtsberatung

Das Erteilen von Rechtsauskünften oder die Unterstützung bei der individuellen Rechtsverfolgung gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesamts für Justiz. Bitte wenden Sie sich an die für die Rechtsberatung besonders befugten Personen und Stellen wie zum Beispiel Rechtsanwälte und Steuerberater.

Sie möchten uns schreiben, einen Antrag stellen oder einen Rechtsbehelf einlegen?

Postanschrift:
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn

Hausanschrift:
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn

Telefax: +49 228 410-5382

Hinweise zu den weiteren Kontaktmöglichkeiten mit dem BfJ finden Sie auch unter:
Kontakt

Bankverbindung

Kontoinhaberin: Bundeskasse Trier

Bank: Deutsche Bundesbank; Filiale Saarbrücken
IBAN: DE 81 5900 0000 0059 0010 20
BIC: MARKDEF1590

Wichtiger Hinweis Verwendungszweck

Bei der Überweisung ist als Verwendungszweck das aus dem Briefkopf ersichtliche Kassenzeichen anzugeben. Ohne diese Angabe ist eine Zuordnung der Zahlung nicht möglich.

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