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Opferhilfe

Der Deutsche Bundestag stellt im Rahmen des Haushaltsgesetzes Mittel zur Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe sowie terroristischer Straftaten zur Verfügung. Auf Antrag gewährt das Bundesamt für Justiz (BfJ) Zahlungen von Härteleistungen an Personen, die Opfer eines solchen Übergriffs oder einer solchen Straftat wurden.

Sofern eine Auszahlung erfolgt, werden die Täter in Regress genommen. Sind diese nicht bereit, Zahlungen freiwillig zu erbringen oder bleiben vereinbarte Zahlungen aus, werden die Forderungen gerichtlich tituliert und sodann zur Vollstreckung an die im BfJ eingerichtete Justizbeitreibungsstelle übergeben.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zum Vollstreckungsverfahren von gewährten Opferentschädigungen sowie die einschlägigen Gesetzestexte und Vordrucke, mit denen Sie eine Ratenzahlung beantragen können.

Informationen zu dem der Vollstreckung vorausgehenden Verfahren zur Gewährung von Opferhilfen

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